In
den Sesseln arbeiten zwei Erwerbslose schweigend in einem Fortbildungsseminar
im Bereich Mathematik (Grundrechenarten), ein anderer hat eine kurzfristige
sechsstündige ABM "Kommunikation mit der Außenwelt" erhalten
können und flitzt durch die Räume, um Stundenplanänderungen
zu verkünden. Arbeitslose werden kompetent beraten, einiges an Informationsmaterial
des hannoverschen Stammhauses liegt aus, auch an EDV-Unterstützung
fehlt es nicht. Die "Unverschuldeten" werden in der Regel sehr schnell
und freundlich wieder in den Arbeitsprozeß integriert; Arbeitsunwillige
müssen allerdings auch mit einem rauen und bestimmten Umgangston rechnen
und Bereitschaft zeigen, wenigstens an einer Fortbildung oder ABM teilzunehmen,
wenn sie in den Genuss des Arbeitslosengeldes (60% vom Normallohn) kommen
möchten.
Ich
begann meine Arbeit um 8.00 Uhr. Vor dem Arbeitsamt saßen schon zwei
Arbeitslose, die auf Antwort ihrer Bewerbungen warteten. Um 8.15 Uhr ging
ich in die Personalabteilung und kümmerte mich darum. Beide bekamen
einen Zeitvertrag über drei Stunden. Nachdem ich sie um 8.30 Uhr in
die Produktion gebracht hatte, ging ich wieder an die Arbeit. Nun musste
ich berechnen, wieviel Arbeitslosengeld die beiden noch bekommen mussten.
Nachdem ich das erledigt hatte, ging ich in die Personalabteilung und ließ
mir das Geld aushändigen. Um 9.00 Uhr brachte ich das Geld zu den
beiden in die Produktion. Um 9.30 kam jemand und brachte meinen Lohn. Um
9.40 Uhr hatte ich Pause bis 9.50 Hur. Dann setzte ich mich an den Computer
und tippte eine "Maßnahme für einen Arbeitslosen". Als ich dies
um 10.10 Uhr fertig getippt hatte, kam eine Arbeitslose hinein. Ich nahm
erst ihre Daten auf und schrieb mit ihr dann eine Bewerbung für eine
neue Stelle, weil sie in der anderen gekündigt worden war. Danach
brachte ich das Schreiben in die Personalabteilung.
Um
11.00 Uhr schrieb ich mit ihr noch einen "Widerspruch gegen die Kündigung",
da sie sich durch die Kündigung ungerecht behandelt gefühlt hatte.
Von 12.00 bis 12.45 Uhr sortierte ich Ordner und Unterlagen des Arbeitsamtes.
12.45 Uhr hatte ich Mittagspause bis 13.15 Uhr.
Von
13.15 - 15.30 Uhr (ich machte Überstunden) musste ich an einem "Merkblatt
für Arbeitslose" arbeiten. Dann hatte ich frei!
Hier ein Infoblatt des Arbeitsamtes Linden:
Arbeitslos - was nun?
Arbeitslosengeld:
Wenn ja, wieviel?
Jetzt
steht die Frage. Bekomme ich Arbeitslosengeld oder nicht? Es wird geprüft,
ob es durch eigenes Verschulden zur Arbeitslosigkeit gekommen ist. Ist
dies nicht der Fall, bekommen Sie bei uns im Lindener Arbeitsamt 60% des
Lohns, den Sie vorher bekommen haben.
Sperrzeit
bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit
Es
gibt jedoch auch die sogenannte Sperrzeit. Diese tritt ein, wenn Sie ohne
wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst haben
oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung
des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit
zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Nach
Ablauf der Sperrfrist erhalten Sie Arbeitslosengeld.
Voraussetzungen
für Leistungen des Arbeitsamtes
Sie
müssen sich aktiv um eine Beschäftigung bemühen und jeder
Zeit für die Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung
stehen. Sie müssen auch bereit sein, an Maßnahmen der beruflichen
Eingliederung (z.B. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen) teilzunehmen.
Sie
müssen bereit sein, jede zumutbare Beschäftigung
anzunehmen.