Dokumentation des Landeselternrates  Niedersachsen


Landeselternrat Niedersachsen    19. Februar 1999


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Beschluss des Landeselternrates am 19.2.99
Leistungsprüfungen im 10. Jahrgang
Der Landeselternrat begrüßt die Absicht des Kultusministers, die Qualität des Unterrichts im Sekundarbereich I zu überprüfen und - bei hohen Standards - zu sichern. Dennoch scheint der vorliegende Ansatz ein wenig idealistisch und kann nur unter Vorbehalt nachvollzogen werden. Die Altersstruktur der Kollegien - besonders in der Realschule - ist für Innovationen so ungünstig, dass der Versuch, durch diese Leistungsüberprüfung letztendlich auch die Qualität der Lehrkräfte zu heben, möglicherweise nur ein Versuch bleiben wird.

Der Landeselternrat stimmt dem Erlass-Entwurf zu, wenn

1. im Erlass oder auf anderem Wege sichergestellt wird, dass an den Schulen nur so viel Unterricht ausfällt wie unbedingt notwendig. (Die Organisation sollte ähnlich laufen wie bei den Abiturprüfungen.) An den Gymnasien mit Oberstufe sollte die Möglichkeit eröffnet werden, eine Entzerrung mit dem mündlichen Abitur vorzunehmen, damit sich für die unbeteiligten Klassen der Unterrichtsausfall nicht häuft.

2. bei den mündlichen Überprüfungen - genau wie im mündlichen Abitur - die Präsenz von einem Mitglied des Schülerrates und einem Mitglied des Schulelternrates sowie bis zu zwei Schülerinnen und Schülern der im nächsten Jahr zu prüfenden Klasse gestattet wird, wenn dies der Prüfling gestattet. Die Elternvertreter sollten auch bei der Beratung anwesend sein dürfen.

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