| ELTERNINFORMATION |
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Vorstand des Schulelternrates im Schuljahr 2005/2006 |
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Charly Braun (8d), Viktoriastr.39, 30461 Hannover, Tel.: 456252,
12601-0/-61; Wir wählen keinen Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstandes sind gleichberechtigte Sprecher |
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Delegierte für den Stadt- / Regionselternrat 2005 / 2006 |
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| >> Stadtelternrat Hannover |
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Vorstand des Fördervereins im Schuljahr 2005/2006 ab 01/2006 |
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Hans-Dieter Keil-Süllow (Vorsitzender), Kastanienallee 11, 30519 Hannover, Tel. 0511 / 71 59 30 pr., 123 138 709 di., suellow@gmx.de pr., keil@his.de di. Marianne Pabst (2. Vorsitzende), marpab@gmx.de Klaus Drewes (Revisor), klaus.drewes@web.de |
Sekretariat
der IGS Linden
Tel.: 16845602
Elternvertretung an der IGS Linden
Elternarbeit in der IGS Linden zu beschreiben
ist nicht einfach. Vielfältig sind die Möglichkeiten der Information,
der Mitarbeit und der Mitentscheidung.
1. Eine Schule in der
Entwicklung braucht aktive Eltern.
Die IGS ist eine Gesamtschule mit erst
zwei, später drei Tagen „Ganztagsunterricht". Aber dies sollte auf keinen
Fall dazu führen, dass Eltern meinen, mit der „Elternarbeit" in Kindergarten,
Kinderladen und Grundschule ihre „Pflicht" getan zu haben. Die IGS Linden
bietet mehr Möglichkeiten als jede andere Schule, sich über die
Schule, die Lehrkräfte, die Elternvertretung zu informieren und Einfluss
zu nehmen. Die IGS versteht sich nicht als eine Schule, zu der die Eltern
ihre Kinder schicken und - wenn es nicht klappt - zu einer anderen Schule
weiterreichen. Im Gegenteil - immer wieder haben Lehrkräfte, Schulleitung
und Elternvertretung neue Entwicklungen aufgegriffen und weiterentwickelt
(oder die Weiterentwicklung von den Lehrkräften eingefordert).
Wenn „etwas nicht klappt", muss darüber diskutiert werden, mit der
zuständigen Lehrkraft, in der Stammgruppe, auf dem Elternabend der Stammgruppe,
in anderen „Gremien". Möglichkeiten der Mitarbeit gibt es viele - dazu
muß mensch sich nicht wählen lassen: in der Bibliothek, in der
Cafeteria, bei Klassenfesten, am Tag der offenen Tür u.v.m.
Im niedersächsischen Schulgesetz
sind nur die formalen Elternvertretungen geregelt, die Teilnahme an den
Entscheidungen in der Schule. Auf einem Elternabend im ersten Monat
des 5., 7., 9. und 11. Jahrganges werden Elternvertretungen in den Stammgruppen
gewählt.
Elternabende montags oder donnerstags
nach Absprache mit den Stammlehrkräften
Elternabende sind vorgesehen am Montag,
den 4.9., am 25.9.2000 und am 9.10.2000.
Wahlen finden im 5., 7., 9., 11. und
12. Jahrgang statt - wahrscheinlich am 25.9.2000.
Um die Mitwirkungsmöglichkeiten übersichtlicher darzustellen, sind im folgenden die Möglichkeiten auf den unterschiedlichen Ebenen, der Stammgruppe, des Jahrganges, der Schule, der Stadt und des Landes dargestellt.
2. Elternarbeit in der
Stammgruppe, in der Klassenkonferenz
Der Schwerpunkt und die Basis liegt
sicherlich in der „Stammgruppe" (in anderen Schulen unter „Klasse" bekannt).
„Elternarbeit" als Mitwirkung aller Eltern der „Stammgruppe" bedeutet in
der Regel zu Beginn des 5. Jahrganges das Kennenlernen der Lehrkräfte.
Die beiden Stammlehrkräfte werden nun die Schülerinnen und Schüler
für die nächsten sechs Jahre begleiten. Elternabende, lockere Treffen
in einer Gaststätte („Elternstammtische"), bei einem Klassenfest oder
die Renovierung und Einrichtung des „Stammgruppenraumes" festigen die Beziehungen
zu den Lehrkräften und zwischen den Eltern und machen es dadurch leichter,
sich bei Problemen und Fragen direkt an die Lehrkraft zu wenden oder sich
unter Eltern auszutauschen.
Dieser Zeitraum ist prägend für
die Schülerinnen und Schüler und wichtig für die persönliche
Entwicklung, für den Spaß am Lernen und für das Neugierigsein.
Sicherlich ebenso wichtig wie die Zeit „vor der Schule" und die Zeit in der
Grundschule. Die Kraft, sich aktiv einzubringen, sollten Eltern schon entwickeln
und mit Ausdauer in der Elternvertretung mitmachen.
Das niedersächsische Schulgesetz
führt aus: „§ 88 Allgemeines
(1) Die Erziehungsberechtigten
wirken in der Schule mit durch:
1. Klassenelternschaften,
2. den Schulelternrat,
3. Vertreterinnen und Vertreter
in Konferenzen und Ausschüssen.
(2) Die Erziehungsberechtigten
haben bei Wahlen und Abstimmungen für jede Schülerin oder jeden
Schüler zusammen nur eine Stimme.
(3) In den Ämtern
der Elternvertretung sollen Frauen und Männer gleichermaßen vertreten
sein. Ferner sollen Erziehungsberechtigte ausländischer Schülerinnen
und Schüler in angemessener Zahl berücksichtigt werden."
„§ 89 Klassenelternschaften
(1) ... Die Klassenelternschaft
wählt außerdem die Vertreterinnen oder Vertreter in der Klassenkonferenz
und deren Ausschuss nach §39 Abs.1 sowie eine entsprechende Anzahl
von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern. ..."
„ § 35 Verteilung
der Aufgaben der Konferenzen
... (3) Für jede Klasse
ist eine Klassenkonferenz zu bilden. Diese entscheidet im Rahmen
der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die
ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und
Schüler betreffen, insbesondere
über 1. das
Zusammenwirken der Fachlehrkräfte,
2. die Koordinierung der
Hausaufgaben,
3. die Beurteilung des
Gesamtverhaltens der Schülerinnen und Schüler (allgemeine Urteile),
4. wichtige Fragen der
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten,
5. Zeugnisse, Versetzungen,
Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten
und Überspringen."
Die „Klassenkonferenz" trifft sich
regelmäßig vor dem Ende des Schulhalbjahres, um über die
Zensuren zu beraten und bei Bedarf - z.B. wenn über ein problematisches
Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu beraten ist. Die „Klassenkonferenz"
kann der „Jahrgangskonferenz" Ordnungsmaßnahmen vorschlagen (z.B. den
Verweis an eine andere Schule der gleichen Schulform). Für die „Klassenkonferenz"
werden drei ElternvertreterInnen und die gleiche Anzahl von StellvertreterInnen
gewählt.
3. Elternarbeit im Jahrgang,
in der Jahrgangskonferenz
Ein Großteil der pädagogischen
Entscheidungen werden in der IGS Linden im Jahrgang getroffen. Für
die Elternvertretung im Jahrgang und im Schulelternrat wird ein Vorstand
der „Klassenelternschaft" gewählt:
„nochmals § 89 Klassenelternschaften
(1) Die Erziehungsberechtigten der
Schülerinnen und Schüler einer Klasse (Klassenelternschaft) wählen
die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin
oder Stellvertreter. ...
(2) Die Vorsitzende oder der
Vorsitzende lädt die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Jahr
zu einer EIternversammlung ein und leitet deren Verhandlungen. ..."
Es ist durchaus möglich, dass
die Elternschaft von einem Team vertreten wird, das sich die Arbeit aufteilt,
die einen organisieren die Elternabende, andere vertreten die „Stammgruppe"
im Schulelternrat und / oder in der Jahrgangskonferenz. Wichtig ist, das
diese Aufgabenteilung deutlich wird. Zwei Eltern des Vorstandes der Klassenelternschaft
sind stimmberechtigt im Schulelternrat, eine Stimme hat die Klasse in der
Jahrgangskonferenz. Die Jahrgangskonferenz mit den Lehrkräften des
Jahrganges, mit je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Eltern und
der SchülerInnen der Stammgruppe ist in der IGS Linden ein sehr wichtiges
Gremium, in der die pädagogische Arbeit des Jahrganges (z.B. die Themen
der Projektwochen) diskutiert und beschlossen wird und die auch über
Ordnungsmaßnahmen entscheidet.
4. Elternarbeit in der Schule,
im Schulelternrat, der Gesamtkonferenz und in Fachkonferenzen
Zwei ElternvertreterInnen der „Stammgruppe"
haben Stimmrecht im Schulelternrat.
„§ 90 Schulelternrat
(1) Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften
bilden den Schulelternrat. ...
(3) Der Schulelternrat wählt die
Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden und eine Stellvertreterin
oder einen Stellvertreter oder mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
aus seiner Mitte sowie die Vertreterinnen oder Vertreter und eine gleiche
Anzahl von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern in der Gesamtkonferenz,
in den Teilkonferenzen, außer denen für organisatorische Bereiche,
und in den entsprechenden Ausschüssen nach §39 Abs. 1".
Der Schulelternrat wählt die ElternvertreterInnen
in den Fachkonferenzen, in der Gesamtkonferenz, im Didaktischen Ausschuss,
im Etataussschuss und in anderen Gremien der Schule. In diese Konferenzen
können Eltern gewählt werden, auch wenn sie nicht ElternvertreterIn
in der „Klassenkonferenz", in der „Jahrgangskonferenz" oder im Schulelternrat
sind. Leider stellen sich in der Regel zuwenig Eltern für diese inhaltliche
interessante Arbeit zur Verfügung. Der Schulelternrat informiert regelmäßig
per Einladung an die ElternvertreterInnen im Schulelternrat, per Elternbrief,
per Fax, per E-Mail-Verteiler.
Der Vorstand des Schulelternrates
Die Sitzungen des Vorstandes des
Schulelternrates sind "schulöffentlich"
Alle Eltern sind herzlich eingeladen,
als Gäste an den Sitzungen des Vorstandes und des Schulelternrates
teilzunehmen.
Der Schulelternrat montags um 20:00
Uhr
Die Sitzungen des Schulelternrates sind
weiterhin in der Regel montags um 20:00 Uhr.
Schulelternrat in der IGS Linden:
Der Schulelternrat der IGS Linden ist der einzige Schulelternrat Deutschlands
mit ausführlichen Informationen in einer eigenen Homepage im Internet:
www.schulelternrat.de.
Elternvertreter/innen auf Jahrgangs-
und Gesamtkonferenzen
Das "Parlament" für die richtungsweisenden
Beschlüsse sind für die Jahrgänge die Jahrgangskonferenzen,
für die ganze Schule die Gesamtkonferenz.
Die für Jahrgangskonferenzen und
für den Schulelternrat gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter
sind laut einem Beschluss aus dem letzten Jahr automatisch auch Stellvertreterinnen
und -vertreter der Elternschaft in der Gesamtkonferenz - können also
auch in der 1. Gesamtkonferenz am 10.10.2000 bereits mitbestimmen, wenn die
Anzahl der im letzten Schuljahr gewählten anwesenden normalen Elternvertreterinnen
und -vertreter nicht ausreicht. Wir Eltern haben bis zu 21 Stimmen in der
Gesamtkonferenz.
Die Konferenzen sind immer dienstags,
16:30-18:00 Uhr. Die Gesamtkonferenz dauert bis 19:00 Uhr.
Die erste Jahrgangs- und Stufenkonferenz
ist bereits am 5.9. um 16:30 Uhr, danach am 28.11.2000, am 6.2.2001, am
22.5.2001.
Zur ersten Gesamtkonferenz am 10.10.2000
müssen wir Anträge vorbereiten zum „Kopfnoten"-Erlass des Kultusministeriums
und zum Ersatz der Lernentwicklungsberichte im 8. Schuljahr.
Die weiteren Gesamtkonferenztermine
sind: 12.12.2000, 27.03.2001 und 29.05.2001.
Ein ausführlicher Terminplan wurde
an die Eltern verschickt, deren E-Mail-Adressen bekannt sind, steht auch unter
www.schulelternrat.de im Internet und wird auf den Sitzungen verteilt.
Elternvertreter/innen für
Fachkonferenzen
Die inhaltliche Arbeit in den einzelnen
Fächern wird in Fachkonferenzen vorbereitet.
Die Anzahl der Eltern, die bereit sind,
in den Fachkonferenzen mitzuarbeiten, ist immer geringer als die mögliche
Zahl von 3 Elternvertreterinnen und -vertreter. Obwohl die inhaltliche Arbeit
gerade hier sehr interessant ist. Sollten sich auf den Elternabenden oder
durch Gespräche ergeben, dass Eltern Interesse habe, dann könnten
wir sie auch auf der Vorstandssitzung am 5.9. bereits vorab für die Konferenzen
am 12. und 2.9. wählen.
Die erste Fachkonferenz I (DE SP KU
MU 2.FS WN IN) ist am 12.9., danach am 14.11.2000, am 13.03.2001 und am 08.052001..
Die erste Fachkonferenz II (FS MA GE
NW AWT GK IK) ist am 26.09., danach am 21.11., am 20.03.2001 und am 24.04.2001.
5. Elternarbeit im Stadt-
und Landeselternrat, im Schulausschuss der Stadt Hannover
Für die bauliche Unterhaltung der
Schule ist der Schulträger - die Stadt Hannover - zuständig,
für die Unterrichtsversorgung das Land Niedersachsen. Probleme
in diesen Bereichen sind keine Probleme, die nur eine Schule betreffen, sondern
Probleme, die gemeinsam von ElternvertreterInnen aller Schulen und Schulformen
angegangen werden müssen. Eltern aus der IGS Linden arbeiten daher seit
„Generationen" im Stadtelternrat und im Landeselternrat mit und
vertreten die hannoverschen Eltern im Schulausschuss
Mehr Informationen unter www.stadtelternrat-hannover.de
und www.landeselternrat.de.